Storno wegen Coronavirus
Jede Person kann einen Flug stornieren, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung des Fluges oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Mit anderen Worten: Der Ausbruch des Coronavirus gibt niemandem pauschal das Recht, eine Reise zu stornieren oder gar eine Reisekostenerstattung zu bekommen. Entscheidend ist die Situation am Urlaubsort und deren Auswirkungen auf die Reise.
Zum jetzigen Zeitpunkt (März 2020) sind z.B. Flüge nach Italien mit erheblichen Beeinträchtigungen verbunden und können daher voraussichtlich storniert werden.
Indizien für erhebliche Beeinträchtigungen sind Warnhinweise auf der Webseite des Auswärtigen Amtes, der Webseite der Weltgesundheitsorganisation WHO oder der Webseiten örtlicher Gesundheitsbehörden.
Die subjektive Befindlichkeit einer Person, ihre Angst oder Befürchtungen, sind nicht ausschlaggebend. Es müssen objektive Faktoren sein, die einen Flug erheblich beeinträchtigen.
Grundsätzlich gilt: Stornieren kann man seine Buchungen bis zum Reiseantritt immer – jedoch bekommt man nicht den vollen Reisepreis zurück.
Airlines können ebenfalls wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände einen Flug stornieren, wenn sie an der Erfüllung des Vertrages gehindert sind. Damit ist gemeint, dass eine Airline einen Flug stornieren kann, wenn ein Flugverbot besteht, oder wenn Ortschaften z.B. wegen einer Naturkatastrophe oder eines Attentates nicht erreichbar sind.
Die derzeitige Entwicklung sollte genau beobachtet werden. Denn es macht keinen Sinn, bereits jetzt im Voraus für mehrere Wochen über Flugstornierungen nachzudenken. Die Verbreitung des Virus, die tatsächliche Ansteckungssituation und mögliche Eindämmungen sind noch völlig offen.
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